Anträge für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in 2014
Für 2014 können Anträge nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gestellt werden. Die Projekte müssen in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebunden werden. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus im Jahresprogramm 2014 auf die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Bausubstanz gelegt. Im Förderschwerpunkt Wohnen erhalten Umnutzungen eine deutlich höhere Priorität als Modernisierungen. Die ökologische Komponente der Projekte hat nochmals eine stärkere Gewichtung als früher.
Förderanträge können bis zum 27. September 2013 bei der Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein gestellt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung, Frau Müller, Telefon 07631/791-206.
Für den Stadtteil Grißheim wird ein Entwicklungskonzept erarbeitet. Hierzu kommen nochmal gesonderte Informationen.
Unternehmen, die das Potential zur Erlangung einer Technologieführerschaft aufweisen, können im Rahmen der neuen Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ einen Antrag bis zum 9. September 2013 bei der Stadtverwaltung einreichen.
Die Ausschreibung, die Richtlinie sowie die Antragsformulare können unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden:
www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102457/index.html.