Landesgartenschau 2022 in Neuenburg am Rhein- Ministerrat trifft Entscheidung


Landesgartenschau „Landesgartenschauen sorgen für Aufbruchstimmung in den Kommunen, sie stärken deren wirtschaftliche Entwicklung und tragen zur nachhaltigen Unterstützung des gesellschaftlichen Lebens vor Ort bei“. Dies betonten Ministerpräsident Stefan Mappus und der Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Rudolf Köberle im Anschluss an die Kabinettsitzung am 22 . Juni 2010 in Neuenburg am Rhein

Gleichzeitig teilten die beiden Kabinettsmitglieder mit, dass die Landesgartenschau 2022 in Neuenburg am Rhein stattfinden soll.

Mit der Entscheidung des Ministerrates, in welchen Städten und Gemeinden in den Jahren 2019 bis 2025 Landesgartenschauen oder Grünprojekte stattfinden werden, gibt Baden-Württemberg einen wichtigen Impuls für die Entwicklung zahlreicher Städte und Gemeinden im Land.

Die große Anzahl von Bewerbungen für eine Aufnahme in das Landesprogramm „Natur in Stadt und Land“ und die außerordentlich hohe Qualität der vorgelegten Machbarkeitsstudien seien Beweis dafür, dass viele Kommunen die große Bedeutung von Landesgartenschauen für die Kommunalentwicklung erkannt hätten.

Landesgartenschauen sollen unter anderem dazu beitragen, vorhandene Frauräume dauerhaft zu sichern, zu vernetzen und zu erweitern. Außerdem soll dadurch der überregionale Bekanntheitsgrad der Ausrichterstadt gestärkt werden, das Klima für Investitionen verbessert und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

Ziele bei der Ausrichtung von Landesgartenschauen sind im Einzelnen

- die Gestaltung von Freiräumen und Schaffung neuer dauerhafter Grünzonen im Siedlungsbereich
- die Verbesserung der innerörtlichen Struktur
- die Gestaltung von Landschaftsräumen
- die Weiterentwicklung der Gartenkultur
- eine Plattform für kulturelle und Informationsveranstaltungen
- die Unterstützung von Eigeninitiativen und der örtlichen Vereine und
- die Förderung der Wirtschaft.

 

Um eine Landesgartenschau haben sich für den Vergabezeitraum 2015 bis 2025

23 Städte und Gemeinden beworben. Eine Fachkommission hat die Bewerbungen bewertet und die eingereichten Konzepte vor Ort beurteilt. In dieser Kommission wirkten Landschaftsarchitekten, Vertreter des Städte- und des Gemeindetages, des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, der Gartenbauverbände sowie der Förderungsgesellschaft für die baden-württembergischen Landesgartenschauen mit.

Die fachliche Leitung der Auswahlkommission oblag dem Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz. Die Entscheidung traf der Ministerrat.

 

Folgende Landesgartenschauen wurden vergeben:
2020 Überlingen
2022 Neuenburg am Rhein
2024 Wangen

 

Für die erforderlichen Investitionen erhalten Kommunen ab dem Jahr 2015 bei Landesgartenschauen einen Zuschuss von maximal 5 Millionen Euro. Die Landesmittel können nur für Investitionen in Daueranlagen eingesetzt werden.

Nachdem die Bewerbung der Stadt im Jahre 2002 keinen Erfolg hatte, hat sich der Gemeinderat der Stadt Neuenburg am Rhein am 17. Dezember 2007 einen Grundsatzbeschluss gefasst, sich an einer erneuten Ausschreibung zu beteiligen. 

Die Bekanntmachung über das Auswahlverfahren zur Durchführung des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ für die Jahre 2015 bis 2025 wurde vom Ministerium Ländlicher Raum am 17. Dezember 2008 bekannt gegeben. Die Bewerbungsunterlagen mussten bis zum 30. April 2009 eingereicht werden.

Die Planungsleistungen für die Erarbeitung der Bewerbungsunterlagen hat der Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner Sitzung am 23. März 2009 Planungsgemeinschaft AG Freiraum (Andreas Böhringer/Jochen Dittus) und Pit Müller, Freiburg vergeben.

Nach mehreren Besprechungen zwischen der Planungsgemeinschaft, dem Städteplaner (Dr. Fahle, Freiburg) und Verwaltung konnten die Bewerbungsunterlagen rechtzeitig zum 30. April 2010 dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum übergeben werden. Die Besichtigung der Bewertungskommission fand am 25. Juni 2009 statt.

Die Vision 2025 – Neuenburg geht zum Rhein, könnte mit der Durchführung der Landesgartenschau zur Wirklichkeit werden. In den Bewerbungsunterlagen heißt es hierzu:

„Der Neue Rheinpark repräsentiert eine neue Form standortangemessen gestalteter „aqua-urbaner Landschaft“, die ihre Qualität und kollektive Bedeutung aus dem reizvollen Wechselspiel zwischen dynamischen und statischen Elementen bezieht. Eine Landesgartenschau im Bereich zwischen dem westlichen Stadtrand Neuenburgs und der Erholungszone am Altrhein bildet eine grüne stadträumliche Klammer, die Neuenburg am Rhein (wieder) dauerhaft mit dem Rhein verbindet. Standort und Gestaltung des vorgeschlagenen Gartenschaugeländes sind eine konsequente Fortsetzung der Planungen aus dem Integrierten Rheinprogramm und dem daraus abgeleiteten„Erholungskonzept Rheinauen“. Dieses Erholungskonzept kann durch das Landesprogramm „Natur in Stadt und Land“ auf ideale Weise ergänzt werden. Im Rahmen einer Landesgartenschau Neuenburg am Rhein können drei Partner – das Land mit dem Integrieten Rheinprogramm, der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit der Rekultivierung der ehemaligen Kreismülldeponie und die Kommune – zur gleichen Zeit ihre neu geschaffene grüne Infrastruktur öffentlichkeitswirksam präsentieren.“