Grundsteuer für Jahreszahler wird fällig

Die Grundsteuer für Jahreszahler wird am 01.07. zur Zahlung fällig. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Bezahlung der Grundsteuer um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisungen bitte unbedingt das Buchungszeichen angeben.

 

Konten der Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein:
Sparkasse Markgräflerland, Kto.Nr. 8028474, BLZ 68351865
Volksbank Müllheim eG, Kto.Nr. 20480009, BLZ 68091900
Volksbank Breisgau-Süd eG., Kto.-Nr. 351555, BLZ 68061505
Volksbank Dreiländereck, Kto.Nr. 3493202, BLZ 68390000
Postbank Karlsruhe, Kto.Nr. 18916750, BLZ 66010075

 

Sofern Sie uns eine Abbuchungsermächtigung vorgelegt haben, wird der fällige Betrag abgebucht. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Vorteile des Abbuchungsverfahrens. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei gar nicht erst an.
Die Bankeinzugsermächtigung können Sie uns formlos schriftlich oder per Fax: 07631 791-222 erteilen. Ein entsprechender Vordruck ist auch im Bürgerbüro erhältlich.

Anmeldung zum Bankeinzug.pdf