3. Rate 2012 für Grundsteuer und Gewerbesteuer-Vorauszahlung fällig zum 15.08.2012

Die Stadtkasse Neuenburg am Rhein möchte Sie darauf hinweisen, dass die 3. Rate Grundsteuer 2012 und die 3. Rate Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2012 am 15. August 2012 zur Zahlung fällig werden. Sofern kein Bankeinzug erteilt ist, bitten wir die Abgabepflichtigen um Überweisung mit Angabe des Buchungszeichens auf eines unserer Bankkonten.

Konten der Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein:
Sparkasse Markgräflerland, Kto.Nr. 8028474, BLZ 68351865
Volksbank Müllheim, Kto.Nr. 20480009, BLZ 68091900
Volksbank Breisgau-Süd eG., Kto.Nr. 351555 BLZ 68061505
Volksbank Dreiländereck, Kto.Nr. 3493202, BLZ 68390000
Postbank Karlsruhe, Kto.Nr. 18916750, BLZ 66010075

 

Unser Tipp Bankeinzug:
Um Zeit und Kosten zu sparen, machen Sie von der Möglichkeit der Abbuchung (siehe unten) Gebrauch. Die fälligen Raten werden termingerecht von der Stadtkasse von Ihrem Konto abgebucht. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei gar nicht erst an. Bitte an das Kassen- und Steueramt Neuenburg am Rhein zurücksenden.

2012 Anmeldung zum Bankeinzug.pdf