Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes

Der Konsum von branntweinhaltigen Getränken unter 18 Jahren ist strengstens untersagt. Werden Jugendliche von der Polizei dabei ertappt, werden die Eltern davon umgehend informiert. Die Stadt Neuenburg am Rhein wird über das Ordnungsamt zukünftig Elternbriefe an die Kinder senden, die von der Polizei beim Konsum angetroffen und dessen Personalien aufgenommen werden. Der Konsum von Bier, Wein und Sekt ist unter 16 Jahre ebenfalls strengstens untersagt. Auch hier bitten wir die Eltern als Vorbild genau auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten. Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie beim Kinder- und Jugendbüro der Stadt Neuenburg am Rhein, Herrn Gerbig. Tel.: 07631-793614