Bildungs- und Teilhabepaket startet
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am Dienstag, 29. März 2011, im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das ist der offizielle Startschuss für bessere Chancen von bedürftigen Kindern in Deutschland.
Das Bildungspaket fördert
und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind.
Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die
Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld bekommt, wendet sich an das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald in
Freiburg, Lehener Straße 77.
Telefon: 0761/20269-146 (Frau Fuchs), 0761/20269-126 (Frau Skulec), 0761/20269-162 (Frau Bogert).
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg, Stadtstr. 2, zuständig.
Telefon: 0761/2187-2330 (Frau Giesler).