Offenlage der Haushaltssatzung 2014 der Stadt Neuenburg am Rhein

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 16. Dezember 2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan 2014 der Stadt Neuenburg am Rhein wird festgesetzt mit:
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 33.187.500 €, davon im Verwaltungshaushalt 24.634.900 € und im Vermögenshaushalt 8.552.600 €.
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von 1.000.0000 €.
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €.

§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.926.000 €.

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat mit Verfügung vom 16. Januar 2014 die Gesetzmäßigkeit dieser Haushaltssatzung bestätigt. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Anzeige oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Nach § 81 GemO ist die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan an 7 Tagen öffentlich auszulegen.
Der Haushaltsplan 2014 kann in der Zeit vom 27.01.2014 bis einschließlich 04.02.2014 zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus, Zimmer Nr. 301, eingesehen werden.

Stadt Neuenburg am Rhein, 20.01.2014

Joachim Schuster
Bürgermeister