Gutachten über die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Neuenburg am Rhein- Kurzversion -


EMA
Mit dem Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg (LWoFG) hat der Landesgesetzgeber die rechtlichen Grundlagen der Wohnraumförderung grundlegend neu geordnet.
Die höchstzulässige Miete im sozialen Wohnungsbau orientiert sich nicht mehr an der Kostenmiete, sondern an der „Ortsüblichen Vergleichsmiete“.
Der Landesgesetzgeber hat die Gemeinden durch das Landeswohnraumförderungsgesetz zu vielen Aufgaben verpflichtet, bei denen die ortsübliche Vergleichsmiete von grundlegender Bedeutung ist.
Die ortsübliche Vergleichsmiete soll die tatsächlichen Mieten von Kommunen gemäß den §§ 558 BGB ff. wiedergeben.
Mit Hilfe von EDV und mathematisch-statistischer Spezialsoftware (SPSS) wurden vom Institut für Empirische Marktanalysen (EMA) in Sinzing bei Regensburg die statistischen Analysen zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Neuenburg am Rhein vorgenommen.
Für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete wurde das multivariate statistische Verfahren der Regressionsanalyse angewendet. Vom Lehrstuhl für Ökonometrie an der Universität Regensburg (Prof. Dr. W. Oberhofer) und dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen wurde speziell für die Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten die multiplikativ-lineare Regressionsvariante entwickelt.
Mit Hilfe des Gutachten (Tabellen, Grafische Darstellungen, Berechnungsschema) kann mit Tabelle 6 die ortsübliche Vergleichsmiete für Einzelobjekte berechnet werden. In Tabelle 8 sind die einzelnen Zonen und die Stadtteile in der Gesamtheit zusammengefasst.
Gutachten -Kurzversion für Berechnungen-.pdf