Breitbandausbau in sämtlichen Teilorten der Stadt Neuenburg am Rhein

Die Stadt Neuenburg am Rhein sieht im Breitbandausbau der Telekommunikationsinfrastruktur ein wichtiges Element ihrer Ortsentwicklung und beabsichtigt die Breitbandversorgung in sämtlichen Teilorten zu verbessern. Derzeit ist nicht im gesamten Gebiet der Kommune der Bedarf von 25 Mbit/s asymmetrisch gedeckt. Auch eine Grundversorgung von mindestens 2 Mbit/s scheint nicht zu 100 % flächendeckend verfügbar zu sein.

Wir bitten daher alle interessierten Netzbetreiber baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum 12.08.2013
1. rechtsverbindlich mitzuteilen, ob ihrerseits derzeit eine flächendeckende Versorgung mit  mindestens 2 Mbit/s im Gemeindegebiet sichergestellt ist.
2. rechtsverbindlich mitzuteilen, ob ihrerseits ein Ausbau zu flächendeckender Versorgung mit mindestens 2 Mbit/s im Gemeindegebiet innerhalb der nächsten drei Jahre geplant ist.
3. rechtsverbindlich mitzuteilen, ob ihrerseits ein Ausbau zu bedarfsgerechter Versorgung von mindestens 25 Mbit/s innerhalb der nächsten drei Jahre geplant ist.

Die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitband- versorgung ist nach der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom 22. Mai 2012 in Verbindung mit den Leitlinien der Europäischen Kommission (2009/C 235/04) die Suspendierung des öffentlich geförderten Breitbandausbaus. Dabei werden folgende Qualitätsanforderungen an die Mitteilung der Ausbauabsichten gestellt:

Von einem Unternehmen, das die Absicht des Netzausbaus innerhalb des Dreijahreszeitraums mitteilt, kann die Gemeinde einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erheblich Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des Dreijahreszeitraums vorsehen und der Abschluss der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein.

Ein Unternehmen ist nicht zu berücksichtigen, wenn es dieser Aufforderung bis zur oben genannten Frist nicht nachkommt oder ihr Vorhaben auf der Grundlage der angeforderten Nachweise nicht plausibel belegen kann.

Kündigt ein Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an oder/und bestätigt das Unternehmen die Sicherstellung der flächendeckenden Grundversorgung in den vorab in Bezug genommenen Bereichen, so ist dies für das Unternehmen bindend.

Ihre Mitteilung richten Sie bitte an: tkt telekonsult GmbH, Herrn Timmo Neussner, Kuchengrund 8, D-71522 Backnang.

 

Neuenburg am Rhein, 18. Juli 2013

Joachim Schuster, Bürgermeister