2. Abschlagszahlung 2012 für Wasser und Abwasser zum 15.07.2012
Die Stadtkasse Neuenburg am Rhein möchte Sie darauf hinweisen, dass die 2. Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren am 15. Juli 2012 zur Zahlung fällig ist. Sofern kein Bankeinzug erteilt ist, bitten wir die Abgabepflichtigen um Überweisung mit Angabe des Buchungszeichens auf eines unserer Bankkonten.
Konten der Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein:
-Sparkasse Markgräflerland, Kto.Nr. 8028474, BLZ 68351865
-Volksbank Müllheim, Kto.Nr. 20480009, BLZ 68091900
-Volksbank Breisgau-Süd eG., Kto.Nr. 351555, BLZ 68061505
-Volksbank Dreiländereck, Kto.Nr. 3493202, BLZ 68390000
-Postbank Karlsruhe, Kto.Nr. 18916750, BLZ 66010075
Unser Tipp Bankeinzug:
Um Zeit und Kosten zu sparen, machen Sie von der Möglichkeit der Abbuchung (siehe unten) Gebrauch. Die fälligen Beträge werden termingerecht von der Stadtkasse von Ihrem Konto abgebucht. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei gar nicht erst an.