Grundsteuer für Jahreszahler wird fällig

Die Stadtkasse Neuenburg am Rhein möchte Sie darauf hinweisen, dass zum 01. Juli 2011 die Grundsteuer für Jahreszahler zur Zahlung fällig wird.
Sofern kein Bankeinzug erteilt ist, bitten wir die Abgabepflichtigen um Überweisung auf eines unserer Konten. Bei Überweisungen bitte das Buchungszeichen angeben.


Konten der Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein:
Sparkasse Markgräflerland, Kto.Nr. 8028474, BLZ 68351865
Volksbank Müllheim, Kto.Nr. 20480009, BLZ 68091900
Volksbank Breisgau-Süd eG., Kto.-Nr. 351555, BLZ 68061505
Volksbank Dreiländereck, Kto.Nr. 3493202, BLZ 68390000
Postbank Karlsruhe, Kto.Nr. 18916750, BLZ 66010075


Bankeinzug:
Wir verweisen auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens. Beim Abbuchungsverfahren wird Ihnen der fällige Betrag von Ihrem Konto abgebucht (siehe unten). Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei gar nicht erst an.

Anmeldung zum Bankeinzug.pdf