Die 2. Rate 2011 der Wasser-/Abwassergebühren war am 15.07.2011 zur Zahlung fällig
Die Stadtkasse Neuenburg am Rhein möchte Sie darauf hinweisen, dass zum 15. Juli 2011 die 2. Abschlagszahlung 2011 für Wasser-/Abwassergebühren zur Zahlung fällig war. Sofern kein Bankeinzug erteilt ist, bitten wir die Abgabepflichtigen um Überweisung auf eines unserer Bankkonten. Bei Überweisungen bitte das Buchungszeichen angeben.
Bankkonten der Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein:
Sparkasse Markgräflerland, Kto.Nr. 8028474, BLZ 68351865
Volksbank Müllheim, Kto.Nr. 20480009, BLZ 68091900
Volksbank Breisgau-Süd eG., Kto.Nr. 351555, BLZ 68061505
Volksbank Dreiländereck, Kto.Nr. 3493202, BLZ 68390000
Postbank Karlsruhe, Kto.Nr. 18916750, BLZ 66010075
Bankeinzug:
Wir verweisen auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens. Beim Abbuchungsverfahren wird Ihnen der fällige Betrag von Ihrem Konto abgebucht (siehe unten). Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei gar nicht erst an.