Offenlage der Haushaltssatzung 2011
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 13.12.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan 2011 der Stadt Neuenburg am Rhein wird festgesetzt mit:
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 22.629.900 €, davon im Verwaltungshaushalt 18.683.900 € und im Vermögenshaushalt 3.946.000 €.
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von 500.000 €.
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €.
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.736.000 €.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat mit Verfügung vom 30.12.2010 die Gesetzmäßigkeit dieser Haushaltssatzung bestätigt. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Anzeige oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Nach § 81 GemO ist die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan an 7 Tagen öffentlich auszulegen.
Der Haushaltsplan 2011 kann in der Zeit vom 17.01.2011 bis einschließlich 25.01.2011 zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus, Zimmer Nr. 301, eingesehen werden.
Stadt Neuenburg am Rhein, 14.01.2011
Joachim Schuster,
Bürgermeister