Standfestigkeitskontrolle von Grabmälern
Die Stadt Neuenburg am Rhein ist seitens des Gesetzgebers verpflichtet, Grabmäler auf den Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit zu kontrollieren.
Die Prüfung wird mit einem geeichten Prüfgerät (Kipp-Tester) durchgeführt. Der Prüfdruck beträgt 300 Newtonmeter (n.M.), dies entspricht 30 kg.
Bei der Prüfung wird das Gerät am Stein angesetzt und der Prüfdruck auf den Stein übertragen. Die Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Dieses Jahr findet die Kontrolle in der Woche vom 14.10. bis 19.10.2024 statt.
In diesem Zusammenhang wird auf die Verpflichtung der Nutzungs-/Verfügungsberechtigten hingewiesen, die Grabmale stets standsicher zu halten. Ein Grabmal gilt dann als standsicher, wenn es lotrecht steht und keinerlei Neigung, Schwankungen, Lockerungen und sonstige Standsicherheitsmängel aufweist.
Sollten sich bei den Standfestigkeitskontrollen Beanstandungen ergeben, wird der Nutzungs-/Verfügungsberechtigte schriftlich von der Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein zur unverzüglichen Beseitigung der Mängel aufgefordert.
Bei Gefahr in Verzug, d.h. wenn das Grabmal umzustürzen droht, ist die Stadtverwaltung berechtigt, sofort das Grabmal umzulegen, bzw. einen Steinmetz mit der Beseitigung der Gefahrenstelle mit Rechnungsstellung an den Nutzungs-/ Verfügungsberechtigten zu beauftragen.