Wahlen
Bundestagswahl 2025 am 23.02.2025
Deutschland wählt den Bundestag neu – am 23. Februar 2025 sind die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland an die Wahlurne gerufen.
Informationen zur Bundestagswahl 2025
Informationen / Antragsformular für Deutsche im Ausland finden Sie unter folgendem Link der Bundeswahlleiterin
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Rechtsgrundlagen § 18 Absatz 1 BWO.
Briefwahl bei der Bundestagswahl 2025
Wichtige Mitteilung aufgrund der knappen Frist für den Versand von Briefwahlunterlagen.
Die Bundeswahlleiterin teilte uns mit, dass aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die Briefwahlunterlagen voraussichtlich nicht vor Montag, dem 10. Februar 2025 versendet werden können. Erst zu diesem Zeitpunkt werden die Stimmzettel bei den Kommunen eintreffen.
Der späte Versand der Unterlagen wird nicht etwa durch eine angeblich fehlende Funktionstätigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Dies bedeutet, dass lediglich ein Zeitfenster von knapp 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung steht. Dies stellt insbesondere für Wähler aus dem Ausland ein Problem dar, betrifft aber auch Wähler, die bereits vor dem 10. Februar 2025 verreisen und bis zum Wahltag nicht mehr heimkehren werden und die Wahlunterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimanschrift senden lassen wollen. Die Kosten für den Rückversand ist nur in Deutschland kostenfrei, Rücksendungen aus dem Ausland müssen vom Wähler, wie bisher auch, entsprechend (evtl. auch per Express) frankiert werden, damit diese noch rechtzeitig beim Wahlamt eingehen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig eingehen.
Eine weitere Möglichkeit die Briefwahl direkt vor Ort beim Bürgerbüro durchzuführen, wird ebenso (ab dem 10. Februar 2025) zu den üblichen Öffnungszeiten möglich sein.