Bauberatung

Informationen und Beratung zum Bauvorhaben

Bei den Überlegungen zu geplanten Bauvorhaben treten oft viele Fragen auf, wie zum Beispiel:
  • Wie kann ich mein Bauvorhaben verwirklichen?
  • Wer genehmigt mir meine Anträge?
  • Welches Genehmigungsverfahren ist das richtig für mein Vorhaben?

Fragen bei denen Ihnen, bei der Stadt Neuenburg am Rhein, Frau Magdalena Anlicker gerne weiter helfen kann.


Informationen zum digitalen Antrag finden Sie auf der Homepage der zuständige Genehmigungsbehörde - der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald. Der digitale Antrag ist über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg zu stellen.

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird dann den digitalen Antrag an die Stadt Neuenburg am Rhein zur Stellungnahme weiterleiten.

Sofern Sie für Ihr Bauvorhaben, einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt haben oder es im Rahmen der Beurteilung nach § 34 oder § 35 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich ist, wird dieser im Gemeinderat oder Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Neuenburg am Rhein öffentlich behandelt.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens führen wir, entsprechend der aktuellsten Fassung der Landesbauordnung (LBO), die Nachbaranhörung durch. Die häufig nachgefragte Zustimmungserklärung für die Nachbarbeteiligung   (PDF, 145 KB)können Sie downloaden.

Fragen zum Wasseranschluss bzw. zur Entwässerung für ein Bauvorhaben beantwortet Ihnen gerne unser Tiefbauamt im Haus.

Grundsätzliche Informationen rund ums Thema Bauen sowie zu den nötigen Formulare für einen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald. Ebenso finden Sie dort eine Verlinkung zur Digitalen Bauherrenmappe, welche Informationen zu Energie- und klimaschonenden Bauen und Sanieren enthält. 

Magdalena Anlicker

Sachbearbeitung

Telefon +49 7631 791 167
Fax +49 7631 791 222
Gebäude Rathaus
Raum 209

Bearbeitung von Bauanträgen, Auskünfte zum Baugenehmigungsverfahren, Standesamt, ELR, Sanierungsgebiet, Teilung von Grundstücken, Denkmalschutz