Verhalten auf Friedhöfen
Im Sinne der Friedhofssatzung der Stadt Neuenburg am Rhein und eines respektvollen Miteinanders bitten wir Sie darum sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Informationstafeln mit den Verhaltensregeln finden Sie an den jeweiligen Friedhofseingängen. Leider werden auf den Friedhöfen immer wieder Gegenstände von den Gräbern entwendet.
Davon sind sowohl geringwertige Gegenstände, wie beispielsweise Blumen und Grabschmuck bis hin zu Grabsteinelementen betroffen. Die Grabstätten werden mühevoll mit viel Liebe und Zeit hergerichtet und gepflegt. Für die Angehörigen haben die Grabstätten abgesehen von dem materiellen Wert, auch eine emotionale Bedeutung. Wir bitten sachdienliche Hinweise zu Tätern der Polizei zu melden. Außerdem möchten wir daran erinnern, dass das Mitführen von Hunden (ausgenommen Blindenhunde) ungeachtet davon, ob mit oder ohne Leine auf den Friedhöfen untersagt ist. Es lässt sich leider nicht verhindern, dass die Vierbeiner bellen und sich auf dem Gelände - oder schlimmstenfalls an Gräbern - erleichtern. Dies verstößt nicht nur gegen die Würde des Ortes, sondern sorgt auch bei den Angehörigen und Grabpflegenden für Unmut.
Weitere Informationen bei:
Magdalena Anlicker
Baurecht und Umwelt
Tel. +49 (0) 7631 – 791-167
magdalena.anlicker@neuenburg.de