Leistungen

Unterlagen für Bauvorhaben nachreichen

Über diese Leistung können Sie Unterlagen für ein bereits über ServiceBW eingereichtes Bauvorhaben (Baugenehmigung beantragen, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen, oder Bauvorbescheid beantragen) nachreichen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ein bereits über die Online-Prozesse von ServiceBW eingereichtes Bauvorhaben.

Für Bauvorhaben, die über ViBaBW eingereicht wurden, wird der Antrag in ViBaBW über die Vorgangskennung geöffnet. Über die Funktion "Tätigkeit hinzufügen" und "Nachricht verfassen" können hier Unterlagen nachgereicht werden.

Verfahrensablauf

Reichen Sie alle von der unteren Baurechtsbehörde nachgeforderten Unterlagen gemeinsam nach.

Die Baurechtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Ämter und Dienststellen am Verfahren beteiligt werden müssen. Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Baurechtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Die von der unteren Baurechtsbehörde nachgeforderten Unterlagen.

Kosten

Abhängig von den Vorschriften der zuständigen Stelle. Erkundigen Sie sich dort.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall und der Anzahl der beteiligten Stellen.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)
§ 43 LBO (Entwurfsverfasser)
§ 53 LBO (Bauvorlagen und Bauantrag)
§ 55 LBO (Nachbarbeteiligung)
§ 58 LBO (Baugenehmigung)
§ 59 LBO (Baubeginn)
§ 67 LBO (Bauabnahme, Inbetriebnahme der Feuerungsanlage)

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
§ 2 LBOVVO (Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren)
§ 4 LBOVVO (Inhalt des Lageplans)

Freigabevermerk

12.11.2024 - Baurecht und Denkmschutz - LRA Breisgau-Hochschwarzwald