Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Blindenhilfe
Wichtige Hinweise
- Besuche beim Fachbereich Sozialhilfe und Flüchtlinge sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail/Telefon möglich oder wenn Sie von Ihrem Sachbearbeiter eingeladen werden.
- Legen Sie bitte unsere Einladung oder die Terminvereinbarung dem Sicherheitsdienst am Eingang vor.
Beschreibung
Blinde Menschen können zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen neben der Landesblindenhilfe auch Blindenhilfe erhalten, die jedoch einkommens- und vermögensabhängig ist.
Lieferanschrift
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081
Freiburg
Parkplatz
Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)
Servicecenter
Kontakt
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
10:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Frau Dietsche-Disch
Raum 138