Eine Stadthymne für Neuenburg am Rhein

(Neuenburg am Rhein, 11. September 2024) - Die Stadt Neuenburg am Rhein möchte das kommende Jubiläum 2025 zum Anlass nehmen, einen Wettbewerb für die Schaffung einer neuen Stadthymne auszurufen.
 
Wir sind auf der Suche nach einem inspirierenden neuen Lied, das die Schönheit, Vielfalt und Einzigartigkeit unserer Stadt mit den Ortsteilen widerspiegelt und nach einer musikalischen Darstellung, die unsere Gemeinschaft ausdrückt.

Teilnahmebedingungen:

Der Wettbewerb steht allen Einwohnern und Personen mit Bezug zur Zähringerstadt offen. Die Hymne sollte originell sein. Sie sollte ebenso von Musikvereinen, Chören oder sonstigen Gruppen gespielt und gesungen werden können.
 
Die musikalische Stilrichtung spielt dabei keine Rolle. Einzige Voraussetzung ist die ganzjährige Nutzungsmöglichkeit der Hymne und sie muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
 
Egal ob Rock, Pop, Rap, Folk oder Swing. Alles ist möglich um die Verbundenheit zur Stadt Neuenburg am Rhein musikalisch auszudrücken.
 
 
Einsendeschluss und Verfahren:

Einsendungen müssen bis zum 24. November 2024 um 23.59 Uhr eingegangen sein.
Gemeinsam mit dem ausgefüllten Anmeldeformular
(unter www.neuenburg-touristik.de/850-jahre/projekte-im-jubilaeumsjahr/Anmeldeformular) senden Sie Ihre Hymne als MP3-Datei zusammen per E-Mail bitte an stadthymne@neuenburg.de.
 
 
Alle eingehenden Songs werden am 7. Dezember 2024 von einer kompetenten Jury begutachtet und bewertet.


Preise und Anerkennungen:

Die drei Bestplatzierten erhalten ein Preisgeld.
Sie werden öffentlich bekannt gegeben und erhalten Anerkennung durch unsere offiziellen Kommunikationskanäle.
 
Der Gewinnersong erhält die Ehre, dass die Hymne offiziell zur neuen Stadthymne erklärt und gespielt wird.
 
Die Uraufführung ist am 10.01.2025 beim Neujahrsempfang der Stadt Neuenburg am Rhein im Stadthaus.
 

Bewertungskriterien:

Originalität der Hymne
Textqualität und Passung zur Stadtthematik
Musikalische Komposition und Eignung als Hymne
 
 
Rechte und Verwendungszweck:

Die Urheberrechte an den eingereichten Hymnen verbleiben bei den Teilnehmern.
Mit der Einreichung erklären sich die Teilnehmer jedoch damit einverstanden, dass die Stadt das uneingeschränkte Recht hat, die Gewinnerhymne als offizielle Stadthymne zu verwenden sowie für städtische Zwecke zu nutzen und vervielfältigen.
 
Wir freuen uns auf kreative Beiträge und darauf, gemeinsam unsere Stadt durch Musik zu feiern!
 
 
Sabrina Kirner
Zentralstelle
Tel. +49 (0) 76 31 - 791-101
sabrina.kirner@neuenburg.de