Wasserversorgung und öffentliche Abwasserbeseitigung
Wasseruntersuchung
Wasseruntersuchung
Aufgrund der Vorgaben des Gesundheitsamtes sowie der Trinkwasserverordnung 2011 ist die Wasserversorgung der Stadt Neuenburg am Rhein verpflichtet, regelmäßige Wasserproben durch ein unabhängiges Untersuchungsinstitut durchführen zu lassen.
Wasserhärtegrad
Der Wasserhärtegrad der Stadt Neuenburg am Rhein liegt in der Regel zwischen 11 und 13 Grad dh.
Verantwortlichkeiten für Wasserhausanschlüsse nach der Wasserversorgungssatzung
Die Verantwortlichkeiten für Wasserhausanschlüsse sind in der Wasserversorgungssatzung der Stadt Neuenburg am Rhein festgelegt. Das Schaubild und die nachfolgende Erklärung sollen dazu beitragen, die geltenden Regelungen ins Gedächtnis zu rufen und sie zu verdeutlichen. Nach §14 Abs. 1 und 2 der Wasserversorgungssatzung besteht ein Hausanschluss aus „der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Stadt hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelungen im Eigentum der Stadt. Soweit sie in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlage.“ Diese Regelung bedeutet, dass alle im öffentlichen sowie im Bereich des angeschlossenen Grundstücks befindenden Leitungen und Einrichtungen der Bewirtschaftung und Verantwortung der Technischen Dienste der Stadt Neuenburg am Rhein und der beauftragten Betriebsführung (bnNetze) unterliegen. Dabei werden die durch die Unterhaltung entstehenden Kosten bis zur Grundstücksgrenze von der Stadt Neuenburg am Rhein getragen. Entsprechend sind allein die Technischen Dienste und die Betriebsführung (bnNetze) berechtigt, diese Leitungen und Einrichtungen zu bedienen. Aus diesem Grund dürfen Hausanschlüsse nach der Wasserversorgungssatzung (§14 Abs. 3 bis 5) auch nicht eigenmächtig durch die Eigentümer hergestellt, verändert oder überbaut werden. Vielmehr muss der Anschlussnehmer die baulichen Voraussetzungen für eine sichere Errichtung jedes von der Stadt Neuenburg am Rhein genehmigten Hausanschlusses schaffen und der Kommune Beschädigungen daran unverzüglich mitteilen. Diese Regelungen gelten auch für alle Leitungen und Einrichtungen, die zwischen der Grundstücksgrenze und dem kommunalen Wasserzähler liegen. Das hat einen wichtigen Grund: Im Falle eines Wasserrohrbruchs in diesem Bereich muss die Stadt Neuenburg am Rhein die Beauftragung der Reparatur vornehmen, weil dies nach der gültigen Wasserversorgungssatzung in ihrer Verantwortung liegt. Hierdurch entsteht den Eigentümerinnen und Eigentümern ein klarer Vorteil: Die Rechnung für die Reparatur geht an die Stadt Neuenburg am Rhein, die sie an den Hauseigentümer mit dem ermäßigten Mehrwehrsteuersatz von 7% weiterverrechnet. Somit reduzieren sich die Kosten für den Eigentümer. Erst nach dem ersten Absperrventil liegt die Zuständigkeit beim Hauseigentümer. Ab hier darf der Hauseigentümer alle Reparaturen durch eine Sanitärfirma selbständig beauftragen. Lediglich der kommunale Wasserzähler, der turnusmäßig alle sechs Jahre ausgetauscht werden muss, fällt noch in die Zuständigkeit der Kommune.
Beantragen von Bauwasser-, Hauswasseranschluss und Entwässerung
Anschluss an die Wasserversorgung der Stadt Neuenburg am Rhein
Sie benötigen Bauwasser?
Informieren Sie bitte die Stadtverwaltung:
Herr Haberstroh, Tel. 07631 / 791-214, E-Mail: tiefbau@neuenburg.de
Innerhalb von von 2-3 Arbeitstagen wird ein Installateur den Anschluss herstellen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass das Anschlussrohr ca. 0,50m sichtbar ist.
Sie benötigen einen Wasserhausanschluss?
Informieren Sie bitte die Stadtverwaltung:
Herr Haberstroh, Tel. 07631 / 791-214, E-Mail: tiefbau@neuenburg.de
Ein Mitarbeiter der Firma badenovaNETZE setzt sich mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin.
Bei erfolgtem Hausanschluss wird der Bauwasseranschluss wieder hergestellt.
Bitte sorgen Sie für freie Zugangsmöglichkeit.
Nach Abschluss der Arbeiten, vor der Verfüllung der Baugrube, wird durch die Stadt Neuenburg am Rhein eine Vermessung der Leitungen durchgeführt.
Beachten Sie dazu bitte die Wasserversorgungssatzung (PDF, 551 KB)der Stadt Neuenburg am Rhein.
Sie möchten einziehen?
Informieren Sie bitte die Stadtverwaltung:
Frau Reich, Tel. 07631 / 791-160, E-Mail: bianca.reich@neuenburg.de
Herr Haberstroh, Tel. 07631 / 791-214, E-Mail: tiefbau@neuenburg.de
Ein Mitarbeiter der Wasserversorgung Neuenburg am Rhein vereinbart mit Ihnen einen Termin.
Er überprüft die Hauswasseranlage und montiert den Wasserzähler.
Öffentliche Abwasserbeseitigung / Entwässerung
Bei Neuanschluss, Änderung der bestehenden Entwässerungsleitung und gewerblichen Abwasseranschlüssen informieren Sie bitte die Stadtverwaltung:
Herr Haberstroh, Tel. 07631 / 791-214, E-Mail: tiefbau@neuenburg.de
Ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes der Stadt Neuenburg am Rhein setzt sich mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin.
Bitte sorgen Sie für freie Zugangsmöglichkeit.
Nach Abschluss der Arbeiten, vor der Verfüllung der Baugrube, wird durch die Stadt Neuenburg am Rhein eine Vermessung der Leitungen durchgeführt.
Beachten Sie dazu bitte die Satzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung (PDF, 512 KB) der Stadt Neuenburg am Rhein.