Anzeige Ordnungswidrigkeiten auf der Homepage abrufbar
Das Ordnungsamt bietet ab sofort die Möglichkeit, auch mittels eines Vordrucks Anzeige zu Ordnungswidrigkeiten verschiedenster Art zu erstatten.
Illegale Müllablagerungen, Umweltdelikte, Ruhestörung, Lärmbelästigung, Immissionen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), auch Verstöße bei einer Gefährdung oder Störung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Tieren, zum Beispiel Hunde, Katzen, Hühner etc. können zur Anzeige gebracht werden.
Die Stadtverwaltung bzw. das Ordnungsamt benötigt zwingend die vollständigen Kontaktdaten: Namen, Anschrift, Telefonnummer und – falls vorhanden - die Email-Adresse.
Genaue Anzeigendetails zum Sachverhalt sind ebenso erforderlich wie vorhandene Fotos, damit nach Prüfung durch das Ordnungsamt gegebenenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.
Geahndet wird nach der Polizeiverordnung der Stadt Neuenburg am Rhein und nach dem bundesweiten aktuellen Bußgeldkatalog 2024, https://www.bussgeldkatalog.org.
Park- und Geschwindigkeitsverstöße gehören hier auch dazu.
Der/die Anzeigenerstatter/in muss sich in jedem Fall der Behörde zu erkennen geben und ist Zeuge; anonyme Anzeigen können nicht weiterverfolgt werden.
Ausnahmen werden hier nur zum Schutz der anzeigenden Person gemacht, etwa wenn eine beteiligte Person zu Schaden käme.
Der Vordruck kann als Pdf-Datei hier (PDF, 95 KB) online heruntergeladen werden.
Das ausgefüllte Dokument kann auf dem Postweg oder als Scan zugesandt werden auf ordnungsamt@neuenburg.de.