Beschwerden über Hundekot
Nachdem die Beschwerden bezüglich Hundekot immer häufiger werden, weist die Stadtverwaltung auf nachfolgende Vorschrift der Polizeiverordnung der Stadt Neuenburg am Rhein bezüglich der Verunreinigung durch Hunde hin.
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün-und Erholungsanlagen, auf Kinder,- Sport- und Bolzplätzen oder auf landwirtschaftlich genutzten Wiesen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist von der verantwortlichen Person unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Tiere sind so zu halten, dass durch Geruch nicht mehr als den Umständen nach unvermeidbar belästigt wird.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen handelt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bürger, die ein solches Fehlverhalten feststellen, können bei der Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein gegen den Halter oder Führer des Hundes Anzeige erstatten. Diese muss zwingend schriftlich erfolgen. Dabei werden auf jeden Fall der Name und die Anschrift des Anzeigenden, der Name des Hundehalters oder -führers und - sofern bekannt - dessen Anschrift, das Datum, die Uhrzeit, die Ortsangabe und eventuell weitere sachdienliche Hinweise zu dem Sachverhalt benötigt.
Das entsprechende Formular finden Sie unter www.neuenburg.de/ebuergerservice.