Kommunaler Glasfaser-Breitbandausbau für die weißen Flecken in der Stadt Neuenburg am Rhein

Grundstücksnutzungsverträge werden vor dem Baubeginn zum Ausbau der weißen Flecken eingeholt – Frist bis Ende Februar

Auf Basis leistungs- und zukunftsfähiger Glasfasertechnologie wird der Breitbandausbau durch den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald kontinuierlich im Verbandsgebiet vorangetrieben. Der Ausbau ist eine freiwillige kommunale Leistung, die der Zweckverband für seine Mitglieder übernommen hat.

Glasfasern
Foto: freepik 

Die Stadt Neuenburg am Rhein ist Gründungsmitglied im Zweckverband. Der Ausbau wird durch Förderung bzw. Zuschüsse von Bund und Ländern möglich. Bund und Land als Fördermittelgeber geben dabei die Regeln vor, wo gebaut werden kann. In diesem Ausbau können unterversorgte Adressen, die im Bundesförderprogramm zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck als solche weißen Flecken bezeichnet werden, mit Glasfaser angebunden werden. Glasfaser sichert als Medium eine leistungsfähige Internetanbindung Sie kann mit den Anforderungen zeitlich unbegrenzt mitwachsen.

RBS wave GmbH kontaktiert potenzielle Anschlüsse im Auftrag des Zweckverbands
In der Stadt Neuenburg am Rhein als Mitglied im Zweckverband starten die Bautätigkeiten der durch den Bund bedingten Förderkulisse zum Ausbau der weißen Flecken im Jahr 2025. Für die Planungsarbeiten in Neuenburg am Rhein hat der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald das Unternehmen RBS wave GmbH beauftragt. RBS wave GmbH kontaktiert in diesem Rahmen die potenziellen Anschlüsse im weißen Fleck, um im Namen des Zweckverbands Grundstücksnutzungsverträge (GNV) von den Grundstücksinhabern einzuholen. Der GNV ist Voraussetzung, um einen Hausanschluss legen zu können. Dazu schreibt RBS wave die Anschlussnehmer im weißen Fleck gesondert an. Unterstützt wird RBS wave dabei von T3 Deutscher Bauservice GmbH.

Unterzeichnungsfrist läuft erst Ende Februar aus
Die im Anschreiben genannte Januar-Frist zur Rückmeldung des Grundstücksnutzungsvertrages, wird aus organisatorischen Gründen bis Ende Februar 2025 verlängert.

Baubeginn im 3. Quartal
Den weißen Flecken in Neuenburg am Rhein liegt ein vom Bund für die Förderung vorgegebenes Verfahren der Markterkundung zugrunde. Ein GNV wird für die jeweils betreffende Adresse benötigt, damit der Verband die Leitungsverlegung zu Ihrem Gebäude weiter planen kann. Die Verlegung selbst wird mit Ihnen zusammen vor dem Bau abgestimmt. Beginn für den Tiefbau der Maßnahmen im weißen Fleck wird voraussichtlich das 3. Quartal diesen Jahres sein.
  
Weiterführende Informationen
Informationen zum Hintergrund des Grundstücksnutzungsvertrags, zum Anschluss im weißen Fleck, zur Förderung und zum Ausbau in unserer Gemeinde finden Sie auf der Internetseite des Zweckverbands zvbbh.de
Bitte beachten Sie hier besonders die Menüpunkte Ausbau in den Gemeinden – Neuenburg und „FAQ Breitbandausbau – Häufige Fragen“.