Das Bürgerbüro
Servicestelle im Rathaus
Bürgerservice
An- und Abmeldungen
Wer neu in der Gemeinde Neuenburg am Rhein eine Wohnung bezieht oder wieder bezieht, ist verpflichtet sich bei uns (im Bürgerbüro) anzumelden. Die Meldepflicht besteht innerhalb zwei Wochen nach An-, Um- oder Wegzug.
Hierzu ist persönliches Erscheinen notwendig, eine Wohnungsgeberbescheinigung (132 KiB) sowie ein gültiges Ausweisdokument oder eine Geburtsurkunde.
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde und einem Zuzug in eine andere Gemeinde oder Stadt im Bundesgebiet besteht keine Verpflichtung zur Abmeldung. Die neue Wohnortgemeinde teilt auf elektronischem Weg den dortigen Zuzug mit, bei uns erfolgt dann die Eintragung des Wegzugs im Melderegister.
Nur wenn Sie in das Ausland verziehen und keine Wohnung mehr im Bundesgebiet besitzen, müssen Sie sich bei uns abmelden.
Die Abmeldung kann persönlich oder auch schriftlich mit Vorlage eines Ausweisdokumentes erfolgen.
Pässe und Ausweise
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung (202 KiB) des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich
- aktuelles Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde erforderlich werden, z. B. dann,
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.
Es wird empfohlen, sich vor der Beantragung bei der zuständigen Behörde über die vorzulegenden Unterlagen zu informieren.
Kosten:
Personalausweis:
- antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Reisepass:
- antragstellende Person ab 24 Jahren: 70,00 Euro
- antragstellende Person unter 24 Jahren: 37,50 Euro
Pässe und Ausweise für Deutsche die im Ausland leben
Allgemeine Informationen
Für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen für Deutsche, die im Ausland leben, sind grundsätzlich die jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen vor Ort zuständig. Für Deutsche, die in der Schweiz leben, ist dies die deutsche Botschaft Bern. Für Deutsche, die in Frankreich leben, ist dies das Generalkonsulat in Straßburg.
Die Stadt Neuenburg am Rhein kann für Sie, wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, ein Personalausweis oder Reisepass ausstellen, wenn die zuständige deutsche Botschaft hierzu ihre Zustimmung erteilt.
Ausnahme ist die Erstausstellung eines Dokumentes!
Verfahrensablauf
Wegen des hohen Bearbeitungsaufwands kann die Stadt Neuenburg am Rhein Anträge nur noch nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 07631/791-108) entgegennehmen.
Der Personalausweis bzw. Reisepass muss immer persönlich beantragt und abgeholt werden.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Neuenburg am Rhein sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- bisheriger Personalausweis und/oder Reisepass
- Heiratsurkunde mit Namensführung/Auszug aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde (nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
- Ausländerausweis/Aufenthaltsbewilligung
- Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Für Deutsche, die in der Schweiz leben, wird eine aktuelle Wohnsitzbestätigung der ausländischen Meldebehörde mit dem Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, nicht älter als 3 Monate, benötigt
- Für Deutsche, die in Frankreich leben, wird eine Strom-, Gas- oder Wasserrechnung benötigt
Kosten
Personalausweis:
- antragstellende Person ab 24 Jahren: 67,00 Euro
- antragstellende Person unter 24 Jahren: 52,80 Euro
Reisepass:
- antragstellende Person ab 24 Jahren: 140,00 Euro
- antragstellende Person unter 24 Jahren: 75,00 Euro
Formulare
Das entsprechende Antragsformular finden Sie jeweils auf der Homepage der Deutschen Vertretung in Ihrem jeweiligen Land.
Gewerbeangelegenheiten
Gewerbean-, -um- und -abmeldung
Gem. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
Das gleiche gilt, wenn
- der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
- der Betrieb aufgegeben wird.
Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zu Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Für die entsprechende Anzeige (Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung) sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden. Die Formulare finden Sie untenstehend. Sie können diese ausdrucken und von Hand (bitte gut lesbar) ausfüllen. Für Gewerbean-, -um-, abmeldungen werden folgende Gebühren erhoben:
Gewerbeanmeldung (1,8 MiB) 15,00 €
Gewerbeummeldung (136 KiB) 10,00 €
Gewerbeabmeldung (134 KiB) 5,00 €
Die Anträge dürfen gerne per E-Mail eingereicht werden. Bitte fügen Sie hierfür ein Bild Ihres Ausweises dazu.
Bei Kapital- und Personengesellschaften wird ein Handelsregisterauszug benötigt.
Die elektronische StID
2008 teilte das BZST Ihnen Ihre StID Nummer mit einem Brief mit.
Sollten Sie nicht mehr im Besitz dieser Nummer sein, können Sie persönlich Ihre StID Nummer bei uns beantragen.
Eine detaillierte Angabe über die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten erhalten Sie gebührenfrei über die folgende
Anschrift (bitte Pass-/Ausweiskopie und aktuelle Anschrift beilegen):
Anschrift: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St. II 3
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon: 0228 406-0
Telefax: 0228 406-2661
Email: poststelle@bzst.bund.de
Internet: www.identifikationsmerkmal.de/kontakt/Internetportal