Städtebauliche Klimaschutzrichtlinien
Weichen für den Klimaschutz sind gestellt
Mit den „Städtebaulichen Klimaschutzrichtlinien“ (163 KiB) hat der Gemeinderat der Stadt Neuenburg am Rhein wesentliche Weichen für den Klimaschutz und eine nachhaltige Stadtentwicklung gestellt.
Mit den Klimaschutzrichtlinien besteht die Möglichkeit, über die städtebauliche Planung sowie über die bauleitplanerische und vertragliche Sicherung, Einfluss auf das städtische Ziel der CO2 Reduzierung zu nehmen.
Bereits bei der vorbereitenden Bauleitplanung, dem Flächennutzungsplan, können wichtige Entscheidungen mit klima- und energierelevanten Auswirkungen für die zukünftige Siedlungstätigkeit getroffen werden. Auch bei städtebaulichen, architektonischen und landschaftsplanerischen Wettbewerben wird ein Kriterienkatalog zugrunde gelegt, der energieeffiziente und ressourcenschonende Planungsergebnisse erwirken soll. Ebenso werden bei der Aufstellung von Bebauungsplanung energierelevante Einflussfaktoren geprüft, die auch in einem Kriterienkatalog zusammengestellt sind.
Dabei ist zu bedenken, dass im städtebaulichen Entwicklungsprozess Entscheidungen in einem Abwägungsprozess zum Teil widersprüchlichen Aspekten unterliegen. Sollten Kriterien aus den einzelnen Katalogen ganz oder teilweise nicht berücksichtigt werden können, sind diese Entscheidungen zu begründen.
Die Kriterien umfassen im weitesten Sinne die Aspekte Städtebau/Architektur, Integration von erneuerbaren Energien, Mobilität/Verkehrsplanung, Beschaffenheit der Baukörper und die angemessene Siedlungsdichte.