Fasnachts-/Scheibenfeuer in Neuenburg am Rhein und den Stadtteilen: Annahme von Holz und Reisig

Nun wird wieder damit begonnen, die Fasnachts-/Scheibenfeuer mit Holz aufzusetzen. Es wird darum gebeten, nur unbehandeltes Holz auf den Plätzen anzuliefern. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss zurückgewiesen werden. Das Abladen außerhalb der Annahmezeiten ist untersagt und wird bei Missbrauch zur Anzeige gebracht. Die Feuerstellen werden vom Amt kontrolliert. Beim Auffinden von behandeltem Holz (z.B. lackiert, gebeizt, kunststoffüberzogen oder von Sperrmüllgegenständen) muss ein Abbrennen des Feuers untersagt werden. Auch die Anlieferung von Wurzelstöcken muss abgelehnt werden, da diese nicht verbrennen und nach dem Feuer entsorgt werden müssen.

Lagerfeuer
Foto: Pixabay

Annahme von Holz und Reisig auf den Fasnachts-/Scheibenfeuerplätzen:

Stadtteil Grißheim
Samstag, 22.02.2025, 01.03.2025 und 08.03.2025, jeweils in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr

Stadtteil Zienken
Samstag, 08.02.2025, 15.02.2025, 22.02.2025, 01.03.2025 und 08.03.2025 jeweils in der Zeit von 10.00 - 14.00 Uhr

Stadtteil Steinenstadt
Samstag, 01.03.2025 und 08.03.2025, jeweils in der Zeit von 9.00 - 12.30 Uhr

Das Fasnachts-/Scheibenfeuer findet in Grißheim am Samstag, 08.03.2025 ab 18.30 Uhr statt, der Fackellauf vom Dorfplatz zum Fastnachtsfeuer startet um 18.00 Uhr. In Steinenstadt findet das Fasnachtsfeuer ebenfalls am Samstag, 08.03.2025, bei Einbruch der Dunkelheit ab ca. 18.00 Uhr, statt. Nur im Stadtteil Zienken findet das Feuer traditionell am Sonntag, 09.03.2025, ab ca. 18.00 Uhr, statt. Für Bewirtung ist an allen Orten gesorgt.

Zu beachten:
Fasnachts-/Scheibenfeuer sind traditionelle Veranstaltungen, welche nicht von der Bevölkerung als Brand gemeldet werden müssen. Das Abbrennen der Fasnachts-/ Scheibenfeuer auf der Gesamtgemarkung der Stadt Neuenburg am Rhein wird jährlich der Freiwilligen Feuerwehr Neuenburg am Rhein rechtzeitig im Voraus gemeldet.