Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik...

Mit der Bebauung beim Münsterplatz soll das Projekt Kronenrain-Areal komplettiert werden. Dort sollen vor allem Wohnhäuser mit zwei bis drei Geschossen entstehen. Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Foto: Volker Münch 

Der Wunsch einer Bebauung reicht bereits in die Jahre zurück, als der Neuenburger Gemeinderat den Wettbewerb für das Kronenrain-Areal beschloss und die Siegerarbeit des Berliner Büros Mono Architekten einen Entwurf der Bebauung am neuen Münsterplatz beinhaltete. Der Schwerpunkt lag damals auf dem gewünschten Parkhaus, das mit einer stilisierten Stadtmauer, der Stahlbrücke über die Bundesstraße 378 zum Bertholdturm und damit der Zugang zum Stadtpark am Wuhrloch und zu den Rheingärten ein umfassendes Projekt darstellte. Die Priorität, das stellten Bürgermeister Jens Fondy-Langela und die für Bauvorhaben zuständige Teamleiterin Cornelia Müller klar, lag damals auf der zügigen Umsetzung von Parkhaus und dem neuen Zugang zum Neuenburger Tiefgestade, um rechtzeitig einen barrierefreien Weg zum Landesgartenschaugelände zu ermöglichen.

Nun soll der finale Schritt, die Bebauung am Münsterplatz erfolgen. „Erst dann ist das Projekt Kronenrain-Areal wirklich komplett“, betonte der Bürgermeister. Cornelia Müller ergänzte: „Die Bebauung am Münsterplatz ist das Bindeglied zwischen Innenstadt und Wuhrloch.“
Im Zuge des städtebaulichen Wettbewerbs im Jahr 2018 gab es Visualisierungen, die nicht nur die markanten Baukörper wie Parkhaus, Brücke und Bertholdturm beinhalteten, sondern auch eine erste Visualisierung der künftigen Häuser am neugeschaffenen Platz zwischen den bestehenden Gebäuden entlang der Breisacher Straße über den Zipperplatz hinweg bis hin zur Kante des Parkhauses zeigte. „Hier wird die Hangkante wieder aufgenommen und mit einer giebelständigen Bebauung realisiert“, erinnerte Cornelia Müller an den Entwurf des damaligen Wettbewerbssieger. Dabei sollen die heutigen Parkhausausgänge in die Bebauung integriert und überbaut werden, so die Idee des Entwurfs, der als Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan dient und diesen Siegerentwurf planungsrechtlich absichern soll.

Der neue Bebauungsplan „Am Münsterplatz“ grenzt und überlagert zum Teil die bestehenden Bebauungspläne „Kronenrain“ und „Ortsmitte II“. Das künftige Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 0,67 Hektar. Eine Änderung gibt es bei der Art der Bebauung. War damals noch eine Mischung aus gewerblicher Nutzung und Wohnungsbau vorgesehen, so sollen nun grundsätzlich nur Wohnungen entstehen. Das hat auch einen Grund, wie Bürgermeister Fondy-Langela aus Gesprächen mit Fachleuten zitiert: „Neue große  Gewerbeflächen in Neuenburg am Rhein sind nicht mehr gut belegbar.“ Das erfordert auch eine Berichtigung des Flächennutzungsplans, der bis heute dort eine Wohnbaufläche, eine gemischte Baufläche mit Wohnen und Gewerbe und eine Grünfläche ausweist. Künftig ist dort mit der Berichtigung eine allgemeine Wohnbaufläche vorgesehen, heißt es weiter.

Das Bebauungsplanverfahren kann laut Müller als ein beschleunigtes Verfahren entsprechend des Paragrafen 13a des Baugesetzbuches geführt werden, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handle und daher ohne ausführliche Umweltprüfung aufgestellt werden könne. Das erfordert nur eine Offenlage als einziger Verfahrensschritt. Allerdings müssen trotzdem verschiedene Gutachten und Untersuchungen angestellt werden.
Nach dem einstimmigen Aufstellungsbeschluss des Ausschusses wurden auch die begleitenden Untersuchungen als Aufträge vergeben.

Die umwelt- und artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, also eine vereinfachte Umweltprüfung, übernimmt das Büro Ralf Wermuth zum Bruttopreis von knapp 5000 Euro. Die Auswirkungen des heutigen Verkehrslärms durch die Bundesstraße B 378 und die Landesstraße L 134 (Breisacher Straße) untersucht das Büro Fichtner Water & Transportation zum Bruttopreis von rund 18.263 Euro. Eine Immissionsprognose der Luftschadstoffe – vornehmlich wegen der Lüftungsanlage des Parkhauses – trifft die Firma iMA Richter & Röckle zum Preis von 5950 Euro brutto. Die Erarbeitung des Bebauungsplans übernehmen die Ingenieure von Fahle Stadtplaner Partnerschaft zu einem Honorar von 19.059 Euro brutto. Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 48.270 Euro.